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Zitierungen von § 17 BeamtVAltGZustAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 BeamtVAltGZustAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BeamtVAltGZustAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 BeamtVAltGZustAnO Schriftverkehr
... Schriftverkehr mit den zuständigen Stellen unmittelbar. In Fällen des § 17 Absatz 2 ist das Bundesministerium der Finanzen nachrichtlich zu beteiligen. In Fällen des ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17017/v323060.htm
