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Artikel 3 - Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften (IVBKAG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Sprengstoffgesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. Juli 2025 SprengG § 8a

Das Sprengstoffgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 332) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 8a Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c wird die Angabe „§ 100 Absatz 1" durch die Angabe „§ 100a Absatz 1" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Gesetz zur Anpassung von Regelungen über den polizeilichen Informationsverbund im Bundeskriminalamtgesetz sowie zur Einführung der Erlaubnispflicht für bestimmte Druckluftwaffen und zur Änderung weiterer waffen- und sprengstoffrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 IVBKAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IVBKAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur effektiveren Ahndung und Bekämpfung von Straftaten im Zusammenhang mit explosionsgefährlichen Stoffen
G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 3
Artikel 1 SprengGuaÄndG Änderung des Sprengstoffgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2002 (BGBl. I S. 3518), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 171 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 15 Absatz 1 Satz ...