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Artikel 1 - Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen (StandVKlVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über Standardvertragsklauseln für die Durchführung klinischer Prüfungen
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Vereinfachung der Durchführung und Genehmigung klinischer Prüfungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 StandVKlVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandVKlVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 StandVKlVEV Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 18. Dezember 2025 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17113/a326203.htm
