§ 11 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (LwAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1995 BGBl. I S. 168
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 806-21-1-191 Berufliche Bildung

§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt vom 14. August 1972 (BGBl. I S. 1468), geändert durch Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1145), außer Kraft.



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