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Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (LwAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1995 BGBl. I S. 168
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 806-21-1-191 Berufliche Bildung

Anlage I (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin - sachliche Gliederung -


Anlage I wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1995 S. 168ff)

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Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I LwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LwAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in den Anlagen I und II für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen ...
§ 8 LwAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I in Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr und in Abschnitt II unter den laufenden Nummern ...
§ 9 LwAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Anlage II LwAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin - zeitliche Gliederung -
... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion unter ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion unter ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion zu ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion zu ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 betriebliche Ergebnisse  ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion im ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion im ... 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 betriebliche Ergebnisse  ...