Anlage I - Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (LwAusbV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.1995 BGBl. I S. 168
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 806-21-1-191 Berufliche Bildung

Anlage I (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin - sachliche Gliederung -


Anlage I wird in 4 Vorschriften zitiert

(siehe BGBl. I 1995 S. 168ff)

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Anlage I Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage I LwAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LwAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 LwAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in den Anlagen I und II für die berufliche Grundbildung und für die berufliche Fachbildung enthaltenen ...
§ 8 LwAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I in Abschnitt I für das erste Ausbildungsjahr und in Abschnitt II unter den laufenden Nummern ...
§ 9 LwAusbV Abschlußprüfung
... Die Abschlußprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage I aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten ...
Anlage II LwAusbV (zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin - zeitliche Gliederung -
... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion unter ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion unter ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion zu ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion zu ... 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 betriebliche Ergebnisse  ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 3 Pflanzenproduktion im ... 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 4 Tierproduktion im ... 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition lfd. Nr. 5 betriebliche Ergebnisse  ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed