Erstes Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 2.4 Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge,
- lfd.
- Nr. 3 Pflanzenproduktion,
- lfd.
- Nr. 4 Tierproduktion
zu vermitteln.
- 2)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 3 Pflanzenproduktion
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 2.1 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- lfd.
- Nr. 2.2 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- lfd.
- Nr. 2.3 Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
zu vermitteln.
- 3)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 4 Tierproduktion
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 2.1 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- lfd.
- Nr. 2.2 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- lfd.
- Nr. 2.3 Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
zu vermitteln.
Zweites Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 3 Pflanzenproduktion
zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd.
- Nr. 2 Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
fortzuführen.
- 2)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 4 Tierproduktion
zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd.
- Nr. 2 Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
fortzuführen.
- 3)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 5 betriebliche Ergebnisse
unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 3 Pflanzenproduktion,
- lfd.
- Nr. 4 Tierproduktion
zu vermitteln.
Drittes Ausbildungsjahr
- 1)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 3 Pflanzenproduktion
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd.
- Nr. 2 Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
- 2)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 4 Tierproduktion
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
- lfd.
- Nr. 1 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd.
- Nr. 2 Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
- 3)
- In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
- lfd.
- Nr. 5 betriebliche Ergebnisse
weiter anzuwenden und zu vertiefen.