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§ 21 - Haushaltsgesetz 2025 (HG 2025)
§ 21 Umwandlung von Planstellen und Stellen
§ 21 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die obersten Bundesbehörden werden ermächtigt, Planstellen in gleichwertige Stellen und Stellen in gleichwertige Planstellen umzuwandeln, soweit dafür ein unabweisbarer Bedarf besteht.
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Zitierungen von § 21 HG 2025
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 HG 2025 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HG 2025 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 HG 2025 Fortgeltung
... 2 Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 4 und 6 sowie die §§ 3 bis 23 gelten bis zum Tag der Verkündung des Haushaltsgesetzes des folgenden Haushaltsjahres ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17132/a326339.htm
