Zitierungen von § 20 BattDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BattDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BattDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 BattDG Pflichten des Endnutzers
... über Händler nach § 18, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und über im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach Artikel 57 Absatz 8 der Verordnung (EU) ...
§ 11 BattDG Pflichten der Organisationen für Herstellerverantwortung
... von Händlern nach § 18, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern nach § 20 , Wirtschaftsakteuren nach Artikel 61 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2023/1542 und ...
§ 22 BattDG Meldung zur Zuweisung an Organisationen für Herstellerverantwortung
... nach § 18, mitwirkende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und überlassungspflichtige Dritte nach § 21 können der zuständigen ... Händler nach § 18, mitwirkende öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach § 20 und überlassungspflichtige Dritte nach § 21 sind verpflichtet, zurückgenommene ...
§ 28 BattDG Mitteilungspflichten öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
... öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger hat dem Umweltbundesamt im Fall des § 20 Absatz 2 jährlich bis zum 30. Juni eine Dokumentation vorzulegen, die Auskunft gibt über  ...
§ 32 BattDG Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
... entgegen: 1. die Anzeigen nach § 7 Absatz 2 Satz 3, § 11 Absatz 8 und § 20 Absatz 3 , 2. die Meldungen nach § 12 Absatz 1 und § 22 Absatz 1 und 3. die ...
§ 64 BattDG Übergangsvorschriften
... diese Registrierungen entsprechend. (12) § 11 Absatz 7, § 18 Absatz 3, § 20 Absatz 1 Satz 2 , die §§ 21 und 22 gelten erst ab dem 1. Januar 2026. (13) § 15 Absatz 1 ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed