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Zitierungen von § 25 PflFAssG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 PflFAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflFAssG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 PflFAssG Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis
... nach § 2 Nummer 2 nicht vorgelegen hat oder die Voraussetzungen der Anerkennung nach § 25 nicht vorgelegen haben. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn bei ...
§ 32 PflFAssG Zur Dienstleistungserbringung berechtigende Berufsqualifikation
... oder der Pflegefachassistenzperson entspricht, und c) entweder nach § 25 mit der in diesem Gesetz geregelten Ausbildung gleichwertig ist oder wesentliche Unterschiede nur ...
§ 41 PflFAssG Unterrichtung über gefälschte Berufsqualifikationsnachweise
... einer außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossenen Ausbildung nach den §§ 25 bis 27 gefälschte Ausbildungsnachweise vorgelegt hat, so unterrichtet die zuständige ...
§ 47 PflFAssG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen
... und Inhaber von Ausbildungsnachweisen, die eine Erlaubnis nach § 2 in Verbindung mit § 25 beantragen, Folgendes zu regeln: 1. das Verfahren bei der Prüfung der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)
V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
§ 52 PflFAssAPrV Bescheid bei Feststellung wesentlicher Unterschiede
... eine Begründung, warum die antragstellende Person die wesentlichen Unterschiede nicht nach § 25 Absatz 3 des Pflegefachassistenzgesetzes durch Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen hat ausgleichen können, die sie im Rahmen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 28.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 259
Artikel 2 PflFAssGEG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... Ausbildungsstandes nach Absatz 2 die Prüfung der Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes nach § 25 des Pflegefachassistenzgesetzes durchführen; das Pflegefachassistenzgesetz bleibt unberührt."  ...