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Zitierungen von § 33 PflFAssG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 PflFAssG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflFAssG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflFAssAPrV)
V. v. 02.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 166
§ 89 PflFAssAPrV Verfahren bei der Erbringung von Dienstleistungen
... binnen eines Monats nach dieser Mitteilung behoben. Das Ergebnis der Prüfung nach § 33 des Pflegefachassistenzgesetzes ergeht binnen zwei Monaten nach Behebung der der Verzögerung zugrundeliegenden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17181/v331254.htm
