Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben
§ 62
Ist der Sitz des Ausstellers bei mehreren Registergerichten eingetragen, in deren Bezirk dieses oder ein gleichartiges Gesetz gilt, so ist dieses Gesetz nur anzuwenden, wenn der zuerst eingetragene Sitz sich im Vereinigten Wirtschaftsgebiet befindet.
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