interne Verweise§ 15 MilchPQV Markenbutter ... 3. Erreichen von jeweils mindestens vier Bewertungspunkten bei der Bewertung nach Anlage 1 Nummer 3 hinsichtlich der a) Streichfähigkeit, b) Wasserverteilung und ...
§ 21 MilchPQV Prüfung ... zur Kontrolle, ob die Butter den Anforderungen an Markenbutter entspricht, nach den Vorgaben der Anlage 1 Nummer 1.1 Satz 2, Nummer 1.2 Satz 1, Nummer 1.6, 1.8 und 1.9 auf Anforderung der Prüfstelle alle zwei Monate Butterproben für jede betroffene ... der übersandten Proben hat die Prüfstelle innerhalb eines Monats nach den Vorgaben von Anlage 1 Nummer 2 und 3 zu prüfen, ob die Butter den Anforderungen an Markenbutter und der jeweiligen Buttersorte ...
§ 25 MilchPQV Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung ... zu widerrufen, wenn 1. von der Gesamtzahl der nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Nummer 1 zu übersendenden Proben mehr als zwei Proben in sechs aufeinanderfolgenden Monaten ... Monaten a) nicht regelmäßig eingesandt oder b) aufgrund der Anlage 1 Nummer 2.2 nicht zur Prüfung zugelassen worden sind, 2. in den folgenden Zeiträumen von ... Sinne des § 22 Absatz 1 Nummer 1 nicht die Anweisungen der Prüfstelle gemäß Anlage 1 Nummer 1 befolgt hat, 4. ein Unternehmen im Sinne des § 22 Absatz 1 eine Prüfung nicht ...
§ 64 MilchPQV Ordnungswidrigkeiten ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bereitstellt oder 5. entgegen Anlage 1 Nummer 1.4 Satz 3 eine Unterrichtung nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier, der Obst-Gemüse-Vermarktungsnormen-Durchführungsverordnung sowie der Milchproduktqualitätsverordnung und weiterer Verordnungen des Milchproduktrechts
V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
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