Verordnung über Qualitätsanforderungen an Milchprodukte (Milchproduktqualitätsverordnung - MilchPQV)

Artikel 1 V. v. 24.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 280, S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 21.05.2026 BGBl. 2026 I Nr. 168
Geltung ab 14.06.2026; FNA: 7842-10-5 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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Eingangsformel 1)
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Besondere Kennzeichnungsvorschriften
§ 5 Vorrang des Milchproduktrechts der Europäischen Union
§ 6 Verwendbare technologische Verfahren zur Änderung des Gehaltes an Milchbestandteilen
§ 7 Höchstgehalte im Enderzeugnis
Abschnitt 2 Wärmebehandelte Konsummilch und wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
§ 8 Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung
§ 9 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
§ 10 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
§ 11 Wärmebehandelte Milch anderer Tierarten
Abschnitt 3 Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
§ 12 Butter und bestimmte andere Milchstreichfette
§ 13 Buttersorten
§ 14 Weitere bei Buttersorten verwendbare Lebensmittel und Stoffe
§ 15 Markenbutter
§ 16 Zusatz von Vitamin A und Vitamin D zu bestimmten anderen Milchstreichfetten
Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
§ 17 Allgemeine Anforderungen
§ 18 Kennzeichnung als Markenbutter
§ 19 Gütezeichen bei Markenbutter
Unterabschnitt 3 Genehmigung zur Herstellung und Kontrolle bezüglich Markenbutter
§ 20 Genehmigung
§ 21 Prüfung
§ 22 Ausweitung der Prüfung
§ 23 Übertragung von Prüfaufgaben
§ 24 Buttersachverständige
§ 25 Widerruf, Wiedererteilung und Erlöschen der Genehmigung
Abschnitt 4 Käse und Erzeugnisse aus Käse
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
§ 26 Käse
§ 27 Käsereimilch
§ 28 Weitere bei der Herstellung von Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
§ 29 Käsegruppen
§ 30 Sauermilchquark
§ 31 Käsearten
§ 32 Käsestandardsorten bei Käsegruppen
§ 33 Käsestandardsorten bei Käsearten
§ 34 Erzeugnisse aus Käse
§ 35 Weitere bei Erzeugnissen aus Käse verwendbare Lebensmittel und Stoffe
§ 36 Fettgehaltsstufen von Käse und Erzeugnissen aus Käse
Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
§ 37 Allgemeine Anforderungen bei Käse
§ 38 Besondere Anforderungen bei Käse in geriebenem, geraspeltem, gestifteltem, gewürfeltem oder gehobeltem Zustand
§ 39 Allgemeine Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
§ 40 Besondere Anforderungen bei Erzeugnissen aus Käse
§ 41 Angabe einer Wärmebehandlung, des Wassergehaltes und einer Umhüllung durch Lebensmittel; Kleinstverpackungen
§ 42 Angabe des Fettgehaltes
Abschnitt 5 Eingedickte Milch und Trockenmilch
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
§ 43 Allgemeine Anforderungen
§ 44 Haltbarmachung
§ 45 Weitere bei eingedickter Milch und Trockenmilch verwendbare Lebensmittel und Stoffe
§ 46 Analysemethoden
Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
§ 47 Allgemeine Anforderungen
§ 48 Angabe des Milchfettgehaltes; Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren; Hinweis betreffend Säuglinge
Abschnitt 6 Weitere Milcherzeugnisse
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Herstellung
§ 49 Allgemeine Anforderungen
§ 50 Weitere verwendbare Lebensmittel und Stoffe
§ 51 Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen
Unterabschnitt 2 Anforderungen an die Kennzeichnung
§ 52 Allgemeine Anforderungen
§ 53 Kennzeichnung bezüglich der Wärmebehandlung
§ 54 Kennzeichnung bezüglich des Fettgehaltes
§ 55 Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren
Abschnitt 7 Allgemeine Bestimmungen zur Kennzeichnung von Milchprodukten
§ 56 Kennzeichnung mit der Tierart
§ 57 Kennzeichnung im Falle einer Wärmebehandlung
§ 58 Kennzeichnung mit dem Hinweis „laktosefrei"
§ 59 Kennzeichnung mit dem Hinweis „frisch"
§ 60 Kennzeichnung gegenüber Endverbrauchern und Unternehmen
§ 61 Art und Weise der Kennzeichnung
Abschnitt 8 Im Ausland hergestellte Milchprodukte
§ 62 Kennzeichnung
§ 63 Markenbutter
Abschnitt 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 10 Länderzuständigkeiten und Länderbefugnisse
§ 65 Länderzuständigkeiten
§ 66 Länderbefugnisse, Übertragung der Verordnungsermächtigung
Abschnitt 11 Schlussbestimmungen
§ 67 Übergangsbestimmungen
Anlage 1 (zu den §§ 15, 21, 24, 25, 64 und 66) Prüfung von Markenbutter
Anlage 2 (zu § 19 Absatz 1) Gütezeichen bei Markenbutter
Anlage 3 (zu § 63 Absatz 2) Bescheinigung bei ausländischer Markenbutter
Anlage 4 (zu den §§ 32 und 33 sowie 41, 42) Käsestandardsorten
Anlage 5 (zu § 34 Nummer 1 bis 3) Mindestgehalte an Trockenmasse bei Schmelzkäse, Schmelzkäsezubereitungen und Kochkäse
Anlage 6 (zu § 3 Absatz 1 Nummer 28 bis 30 sowie den §§ 43 und 47) Eingedickte Milch und Trockenmilch
Anlage 7 (zu § 46) Analysemethoden bei eingedickter Milch und Trockenmilch
Anlage 8 (zu § 49, § 50 Absatz 2 und 3, den §§ 52 und 53 sowie § 54 Absatz 1 und § 59 Absatz 4) Weitere Milcherzeugnisse


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