Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat kann den Text der
Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntmachen und dabei die Zitierweise von Vorschriften des Rechts der Europäischen Union redaktionell ändern.