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Artikel 3 - Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (1. UZwGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. November 2025.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17219/a333156.htm
