Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des
§ 47 Absatz 3 und des
§ 56 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129):
Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für alle zum Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gehörenden Dienststellen wird ermächtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des
§ 47 Absatz 3 Satz 1 und des
§ 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit
§ 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2025.