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Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BAPOErmÜV)

V. v. 25.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 288
Geltung ab 29.11.2025; FNA: 806-22-13-1 Berufliche Bildung

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordnet aufgrund des § 47 Absatz 3 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 117; 2025 I Nr. 129):


§ 1 Zuständigkeit für den Erlass von Prüfungsordnungen



Die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für alle zum Geschäftsbereich der Bundesagentur für Arbeit gehörenden Dienststellen wird ermächtigt, innerhalb ihres Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.


§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. November 2025.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Bärbel Bas