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Artikel 3 - Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (ÜbNeKZG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2025.

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