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Artikel 3 - Gesetz für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 (ÜbNeKZG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. Dezember 2025.
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