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Artikel 24 - Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts (EAkteEÄndG k.a.Abk.)

Artikel 24 Weitere Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen zum 1. Januar 2036


Artikel 24 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2036 IRG offen

Das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, das zuletzt durch Artikel 23 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 77a Absatz 7 Satz 1 wird die Angabe „sowie § 15 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 24 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 24 EAkteEÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EAkteEÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 40 EAkteEÄndG Inkrafttreten
...  (4) Artikel 34 tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. (5) Die Artikel 8, 12, 21 und 24 treten am 1. Januar 2036 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 349
Artikel 9 OnlVfEEG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 77b wird wie folgt ...