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Verordnung - StPOEG-Papierakte-Übertragungsverordnung (StPOEGPAktÜbertrV)

Verordnung



Die Bundesministerien werden ermächtigt, jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich Verordnungen nach Maßgabe des § 15 Absatz 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung zu erlassen.

 
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