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§ 2 - Anordnung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BLEBeihÜbertrAnO)
§ 2 Erlass von Widerspruchsbescheiden
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
(1) Der Postbeamtenkrankenkasse wird gemäß § 126 Absatz 3 Satz 2 Bundesbeamtengesetz die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche gegen von ihr getroffenen beihilferechtlichen Maßnahmen gemäß § 1 dieser Verordnung übertragen.
(2) Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung behält sich vor, im Einzelfall die Befugnisse nach Absatz 1 selbst auszuüben.
Zitierungen von § 2 BLEBeihÜbertrAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BLEBeihÜbertrAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BLEBeihÜbertrAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BLEBeihÜbertrAnO Übertragung der Zuständigkeit für die Festsetzung von Leistungen
... einschließlich der Beihilfefestsetzung für Beihilfeanträge der gemäß § 2 der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigten Personen sowie der gemäß § 4 der ...
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