Artikel 6 - Drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (3. EnergieStGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung


Artikel 6 ändert mWv. 1. Januar 2026 SpaEfV offen

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom 31. Juli 2013 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch Artikel 205 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt:

§ 10 Außerkrafttreten".

2.
§ 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:

§ 10 Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft."



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