Die
Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung vom
31. Juli 2013 (BGBl. I S. 2858), die zuletzt durch
Artikel 205 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 durch die folgende Angabe ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten".
- 2.
- § 10 wird durch den folgenden § 10 ersetzt:
„§ 10 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft."