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Artikel 11 - Gesetz zur Überleitung öffentlicher Aufgaben bei Umwandlungsmaßnahmen der Deutsche Post AG sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (PostAufgÜberlGEG k.a.Abk.)
Artikel 11 Inkrafttreten
Artikel 7 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2025.
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