Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 7 - Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRÄndG k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 23. Dezember 2025 GWB § 47e, § 47g, § 47i

Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 400) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 47e Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt.

b)
In Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 18" durch die Angabe „§ 3 Nummer 39" ersetzt,

c)
In Nummer 3 wird die Angabe „§ 3 Nummer 15" durch die Angabe „§ 3 Nummer 32" ersetzt.

d)
In Nummer 4 wird die Angabe „§ 3 Nummer 24" durch die Angabe „§ 3 Nummer 64" und die Angabe „§ 3 Nummer 22" durch die Angabe „§ 3 Nummer 57" ersetzt.

2.
§ 47g wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 5 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 10" durch die Angabe „§ 3 Nummer 16" ersetzt.

b)
In Absatz 8 Satz 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt.

c)
Absatz 9 wird wie folgt geändert:

aa)
In der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Nummer 21" durch die Angabe „§ 3 Nummer 55" ersetzt.

bb)
In Nummer 5 wird die Angabe „§ 3 Nummer 15a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 33" ersetzt.

d)
In Absatz 10 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 5" durch die Angabe „§ 3 Nummer 11" ersetzt.

e)
In Absatz 11 wird in der Angabe vor Nummer 1 die Angabe „§ 3 Nummer 26a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 72" ersetzt.

3.
In § 47i Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und in Absatz 2 wird jeweils die Angabe „§ 3 Nummer 15a" durch die Angabe „§ 3 Nummer 33" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EnWRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 40
Artikel 3 BwBPBG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 347 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 50 wird wie folgt ...