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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2009 aufgehoben

Anlage 2 - Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse (ObstQNormV k.a.Abk.)

V. v. 09.10.1971 BGBl. I S. 1637; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 10.06.2009 BGBl. I S. 1269
Geltung ab 20.01.1972; FNA: 7849-2-2-1 Handelsklassen, Qualitätsnormen
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Anlage 2 (zu § 5a) Verzeichnis der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die EG-Normen für Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse festlegen


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Verordnung (EG) Nr. 1666/1999 der Kommission vom 28. Juli 1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Festlegung der bei der Vermarktung von getrockneten Weintrauben bestimmter Sorten zu stellenden Mindestanforderungen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2201/96 des Rates (ABl. EG Nr. L 197 S. 32).

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Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über EG-Normen für Obst und Gemüse

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 ObstQNormV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ObstQNormV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5a ObstQNormV Kontrollvorschriften (vom 31.05.2008)
... ihre Konformität mit den EG-Normen. Die EG-Normen im Sinne des Satzes 1 sind in der Anlage 2 aufgeführt. Die Bundesanstalt erstellt bei Nichtkonformität einen Feststellungsbericht. ...