Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - SGB VI-Anpassungsgesetz (SGB VI-AnpG)

Artikel 2 Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2025 SGB I § 35, mWv. 1. Januar 2026 § 47

Das Erste Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 35 Absatz 1 Satz 4 wird die Angabe „§ 67c Absatz 3" durch die Angabe „§ 67c Absatz 4" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2026

2.
§ 47 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „oder, wenn der Empfänger es verlangt, an seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung übermittelt" gestrichen.

b)
Die Sätze 2 und 3 werden durch den folgenden Satz ersetzt:

„Abweichend von Satz 1 werden Geldleistungen kostenfrei an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Empfängers innerhalb des Geltungsbereiches der in Satz 1 genannten Verordnung übermittelt, wenn

1.
der Empfänger nachweist, dass ihm die Einrichtung eines Kontos bei einem Geldinstitut ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist, oder

2.
die Auszahlung im Einzelfall keinen Aufschub duldet."

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 2 SGB VI-AnpG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 SGB VI-AnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB VI-AnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 24 SGB VI-AnpG Inkrafttreten
...  (3) Artikel 14 tritt am 30. Dezember 2025 in Kraft. (4) Artikel 1 Nummer 12, Artikel 2 Nummer 2 , Artikel 4 Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 13, Artikel 6 Nummer 2, 6 Buchstabe a, Nummer 8 und 17, ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 369
Artikel 11 SchwarzArbMoG Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch
... Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 355 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 35 Absatz 1 Satz 4 ...