Artikel 20 - Wehrdienst-Modernisierungsgesetz (WDModG)

Artikel 20 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2026 in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 6 sowie Artikel 7 Nummer 4 Buchstabe c und e und Nummer 13 Buchstabe a treten mit Wirkung vom 1. Januar 2025 in Kraft.

(4) Artikel 7 Nummer 11 tritt mit Wirkung vom 1. April 2025 in Kraft.



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