Eingangsformel - Verordnung zur Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (PapAktBMWV k.a.Abk.)

V. v. 18.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 376
Geltung ab 30.12.2025 bis 31.12.2026; FNA: 454-1-14-2 Recht der Ordnungswidrigkeiten

Eingangsformel



Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verordnet aufgrund der OWiG-Papierakte-Übertragungsverordnung vom 12. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 324):



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