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§ 2a - Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln (AMStZulV k.a.Abk.)

§ 2a (aufgehoben)






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Frühere Fassungen von § 2a Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.09.2021Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
vom 31.08.2021 BGBl. I S. 4065
aktuell vorher 27.10.2006Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
vom 19.10.2006 BGBl. I S. 2287
aktuellvor 27.10.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2a Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a AMStZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AMStZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
V. v. 19.10.2006 BGBl. I S. 2287
Artikel 1 11. StandZVÄndV
... Fassung in Verkehr gebracht werden." 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Arzneimittel, die sich am 26. Oktober ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Arzneimittel, die sich am 26. Oktober 2006 im Verkehr befinden und den Vorschriften ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
V. v. 31.08.2021 BGBl. I S. 4065
Artikel 1 12. AMStZulVÄndV Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln
... Sinne des § 4 Absatz 17 des Arzneimittelgesetzes in den Verkehr bringen." 2. § 2a wird aufgehoben. 3. Die Anlage wird wie aus dem Anhang* zu dieser Verordnung ...