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Artikel 5 - Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (SÜGMoG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung der Gewerbeordnung


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2026 GewO § 150a

Die Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 19 Absatz 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 369) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 150a Absatz 2 Nummer 6 wird nach der Angabe „nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes" die Angabe „oder einer entsprechenden landesrechtlichen Vorschrift" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 SÜGMoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SÜGMoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Artikel 34 StoFöG Änderung der Gewerbeordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 6 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. ...