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Artikel 2 - Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (MADGNeuRG k.a.Abk.)

G. v. 09.01.2026 BGBl. 2026 I Nr. 7; Geltung ab 16.01.2026, abweichend siehe Artikel 17
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Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2026 BwSchutzG mWv. 1. Juli 2026 offen


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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MADGNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MADGNeuRG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 MADGNeuRG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 16. Januar 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Titel 1 sowie die Artikel 5 bis 7 treten am 1. Juli 2026 in ...