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Artikel 2 - Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr (MADGNeuRG k.a.Abk.)
Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 16. Januar 2026 BwSchutzG mWv. 1. Juli 2026 offen
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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 MADGNeuRG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MADGNeuRG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 17 MADGNeuRG Inkrafttreten
... Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 16. Januar 2026 in Kraft. (2) Artikel 2 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Titel 1 sowie die Artikel 5 bis 7 treten am 1. Juli 2026 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17366/a336599.htm
