interne Verweise§ 15 UmwG Verbesserung des Umtauschverhältnisses (vom 01.03.2023) ... dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben, nach § 14 Absatz 2 ausgeschlossen ist, von dem übernehmenden Rechtsträger einen Ausgleich durch bare ...
§ 125 UmwG Anzuwendende Vorschriften (vom 01.03.2023) ... 71 und für die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers mit Ausnahme des § 14 Absatz 2 und des § 15. Eine Prüfung im Sinne der §§ 9 bis 12 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Artikel 1 UmwRLUG Änderung des Umwandlungsgesetzes ... Schwierigkeiten bei der Bewertung der Rechtsträger aufgetreten sind." 5. § 14 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des ... dessen Recht, gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben, nach § 14 Absatz 2 ausgeschlossen ist, von dem übernehmenden Rechtsträger einen Ausgleich durch bare ... „(3) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 14 Absatz 2 entsprechend." 15. Dem § 60 wird folgender Satz angefügt: ... „(3) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 14 Absatz 2 entsprechend." 21. Nach § 72 werden die folgenden §§ 72a und 72b ... (6) Für den Beschluss über die Kapitalerhöhung nach Absatz 1 gilt § 14 Absatz 2 entsprechend." 22. In § 73 wird die Angabe „67," gestrichen. ... a) Dem Absatz 1 wird folgender Absatz 1 vorangestellt: „(1) § 14 Absatz 2 und § 15 sind nicht anzuwenden auf Mitglieder einer übernehmenden ... 71 und für die Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers mit Ausnahme des § 14 Absatz 2 und des § 15. Eine Prüfung im Sinne der §§ 9 bis 12 findet bei ... 2. die Umwandlung bis zum 31. Dezember 2023 zur Eintragung angemeldet wurde. (2) § 14 Absatz 2 , § 15 Absatz 1 und § 312 in der ab dem 1. März 2023 geltenden Fassung sind erstmals ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
G. v. 19.04.2007 BGBl. I S. 542
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