Tools:
Update via:
§ 5 - Anordnung des Bundesinstituts für Risikobewertung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BfRBeihilfeAnO)
§ 5 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Januar 2026.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17384/a336822.htm
