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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (StrafREUAnpG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten


Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Februar 2026.

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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StrafREUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrafREUAnpG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel StrafREUAnpG *
... 7 Buchstabe a und d, Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a, d, f, g, j und l sowie die Artikel 4 bis 6 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen ...