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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union (StrafREUAnpG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
Artikel 6 wird in 1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. Februar 2026.
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Zitierungen von Artikel 6 Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 StrafREUAnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrafREUAnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel StrafREUAnpG *
... 7 Buchstabe a und d, Artikel 2 Nummer 5 Buchstabe a, d, f, g, j und l sowie die Artikel 4 bis 6 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen ...
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