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Änderungen an Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)

chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiert

m.W.v.
(verkündet)
wurden ...
(Synopse/Diff)
durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert

zukünftige Änderungen

 01.01.2036(noch nicht in Kraft)§ 20 Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)
vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40, S. 2)
 01.07.2026(noch nicht in Kraft)Artikel 7 Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge
vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 137)

vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst? )

 14.02.2026(Inkrafttreten)Artikel 1 Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr
vom 10. Februar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 40)
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:

-
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG)
G. v. 11.07.2022 BGBl. I S. 1078; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 10.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 40

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.