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Artikel 1 - Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwBPBG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Beschleunigung von Beschaffungsmaßnahmen für die Bundeswehr


Artikel 1 ändert mWv. 14. Februar 2026 BwBBG


 
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