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Artikel 6 - Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwBPBG k.a.Abk.)

Artikel 6 Inkrafttreten



Dieses Tag am tritt Gesetz nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2026.

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