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Artikel 6 - Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwBPBG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Februar 2026.
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