Artikel 1 - Verordnung zur Neuregelung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Deutschen Patent- und Markenamt (ERVDPMAVEV 2026 k.a.Abk.)

V. v. 25.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 50; Geltung ab 01.03.2026, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 1 Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt


Artikel 1 ändert mWv. 1. März 2026 ERVDPMAV

(gesamter Text siehe ERVDPMAV)



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