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Artikel 5 - Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung (VatAnfÄndG k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe
Das Achte Buch Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. April 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 107) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
§ 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
§ 59 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird durch die folgende Nummer 1 ersetzt:
- „1.
- die Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird, die Zustimmungserklärung der Mutter sowie die etwa erforderliche Zustimmungserklärung des Mannes, der dem Kind bislang als Vater zugeordnet war, des Kindes, des Jugendlichen oder eines gesetzlichen Vertreters zu einer solchen Erklärung (Erklärungen über die Anerkennung der Vaterschaft) zu beurkunden,".
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 VatAnfÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VatAnfÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 85
Artikel 1 JuArbStG Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 83 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nach § 24 Absatz 4 Satz 3 ...
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