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Artikel 9 - Gesetz zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf und weiterer energierechtlicher Vorschriften (WasserstoffBGEG k.a.Abk.)
Artikel 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 1. April 2026.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/17466/a338609.htm
