Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.03.2009 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 22a des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAGOWiZV k.a.Abk.)

V. v. 09.05.1995 BGBl. I S. 835; aufgehoben durch Artikel 18 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Geltung ab 28.06.1995; FNA: 9020-1-4 Allgemeines Fernmelderecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 22a Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen vom 3. Juli 1989 (BGBl. I S. 1455) geändert durch Artikel 5 Nr. 16 des Gesetzes vom 14. September 1994 (BGBl. I S. 2325), in Verbindung mit § 36 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) verordnet das Bundesministerium für Post und Telekommunikation:



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