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§ 2 - Verordnung über die schädigenden Ereignisse und gesundheitlichen Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes (HHGSchäV)
§ 2 Gesundheitliche Schädigungen
Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
- 1.
- depressive Störungen,
- 2.
- angst- oder furchtbezogene Störungen,
- 3.
- somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
- 4.
- posttraumatische Belastungsstörungen.
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