Gesundheitliche Schädigungen im Sinne des
§ 4 Absatz 6 Satz 1 des Häftlingshilfegesetzes sind folgende gesundheitliche Beeinträchtigungen:
- 1.
- depressive Störungen,
- 2.
- angst- oder furchtbezogene Störungen,
- 3.
- somatische Belastungsstörungen oder Störungen der Körpererfahrung sowie
- 4.
- posttraumatische Belastungsstörungen.