§ 14g (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 14g AEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Vierte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 03.06.2009 BGBl. I S. 1235
Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1100
Artikel 1 4. AEGÄndG ... Personenverkehr." 5. Nach § 14f wird folgender § 14g eingefügt: „§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden ... 5. Nach § 14f wird folgender § 14g eingefügt: „§ 14g Zugangsrecht im grenzüberschreitenden Personenverkehr (1) Wer beabsichtigt, den ... 31. Dezember 2009 in ihrer am 28. Mai 2009 geltenden Fassung anzuwenden. (2) § 14g ist ab dem 1. Januar 2010 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
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