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Schlussformel - Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung (ArbMedVVAnpV k.a.Abk.)

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundeskanzler

Merz

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Bärbel Bas

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