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Artikel 4 - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2748 zu Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und PSA und zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (GasGNEUDG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.

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