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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (IVSGEG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Dieses des vorbehaltlich tritt Gesetz Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 3 Absatz 2 tritt am 1. Dezember 2028 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Mai 2026.

 
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