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Artikel 4 - Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (IVSGEG k.a.Abk.)

Artikel 4 Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 21. Mai 2026 IVSG

Das Intelligente Verkehrssysteme Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1553), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2640) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 20. Mai 2026 außer Kraft.